Seit PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ist schädlicher Lärm offiziell als irreversible Gesundheitsgefahr anerkannt und in die PSA-Kategorie III eingestuft worden.
Diese Kategorie umfasst PSA gegen tödliche und irreversible Schäden. Für den Einsatz von PSA der Kategorie III gelten höhere Anforderungen als für PSA der Kategorie II.
Für Arbeitgeber und Sicherheitsfachleute in Unternehmen bedeutet das:
Sie haben Mitarbeiter in lärmbelasteten Bereichen mit einem geeigneten und zugelassenen Gehörschutz auszustatten, das korrekte Tragen der PSA ist mindestens einmal jährlich zu schulen und zu trainieren.
Grundlage dafür ist die DGUV Vorschrift 1, § 31, die sich auf PSA bezieht, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll.
Genau hierbei können Ihnen die Inhalte der 3M Online Fortbildung Lärmschutz helfen.
Der Lärmschutz-Sachkundelehrgang wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. (VDSI) anerkannt und mit 3 VDSI-Punkten bewertet.
Themen
- Einführung in die physikalischen Grundlagen des Schall
- Aufbau und die Funktion des Gehörs
- Überblick über die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen, Verordnungen und Regelungen
- Auswahl von Gehörschutz
- Vermittlung von Konzepten zur Erhöhung der Trageakzeptanz von Gehörschutz