Die EU-Hinweisgeber-Richtlinie gilt bereits seit 17. Dezember 2021. Das Bundeskabinett hat am 27.07.2022 den Regierungsentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E) beschlossen und veröffentlicht. Nach Zustimmung des Bundesrates wurde das Gesetz am 29.09.2022 in erster Lesung im Bundestag beraten. Die öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf fand am 19.10.2022 im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes wird noch im vierten Quartal 2022 gerechnet und das Gesetz könnte dann Anfang 2023 in Kraft treten.
Für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Behörden ab 50 Beschäftigten sowie Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern kommt die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines internen Meldesystems. Mit den Aufgaben einer internen Meldestelle kann ein Dritter beauftragt werden. Wenn Betroffene der gesetzlichen Verpflichtung einer internen Meldestelle nicht nachkommen, besteht die Gefahr, eines Bußgeldverfahrens.
Ziel der EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie ist es, u. a. Verstöße aufzudecken und zu unterbinden und Hinweisgeber wirksam vor Repressalien zu schützen.
- Welcher spezielle Handlungsbedarf ergibt sich hieraus für Ihr Unternehmen?
- Was regelt das Gesetz und
- wen verpflichtet das Gesetz, ein Hinweisgebersystem einzurichten?
Wir möchten Ihnen die geplanten Regelungen und Anforderungen vorstellen sowie Ihnen einen Ausblick geben, worauf Sie sich einstellen müssen.
Mit CrefoWhistle zeigen wir auf, wie der Einsatz eines Hinweisgebersystems praktikabel eingeführt werden kann.
Unsere Referentin, Frau Silvia Rohe, Geschäftsführerin der Creditreform Compliance Services GmbH, beantwortet Ihre Fragen und wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an der Kundenveranstaltung am 29. November 2022.