Wer darf zukünftig nur noch die Versorgung chronischer Wunden vornehmen?
Kleine Fehler – gravierende Folgen!
Diese Frage wabert mittlerweile als Schreckgespenst durch die Versorgungslandschaft im Bereich der chronischen Wunden. Die Abfolge der vielen Gesetzesinitiativen und der Normgebungsprozesse auf den unterschiedlichen Ebenen der Normenhierarchien erschweren die Informationsbeschaffung erheblich.
Mithin wissen viele nicht, ob sie berechtigterweise die Versorgung chronischer Wunden gemäß Leistungsziffer 31a der HKP-Richtlinie noch übernehmen dürfen. Der Stichtag für die neue Gesetzeslage ist bereits verstrichen. Ab dem 1.10.2022 gilt die neue Rechtslage!!!
Was gilt ab diesem Datum für mich als handelnde Person im Bereich der Wundversorgung?
– Darf ich mit meiner Ausbildung noch chronische Wunden versorgen?
– Wie sieht die Bezahlung aus?
– Welche Stellung hat der behandelnde Arzt?
– Welche Aus-, Weiter- und Fortbildung muss ich vorweisen?
– Mache ich mich ggf. strafbar?
Diese für SIE so elementaren Fragen werden wir in unserem einstündigen Onlineworkshop einer Beantwortung zuführen! Ihr Referent, Prof. Dr. Volker Großkopf, lässt keine Zweifel offen.
Stellen auch Sie Ihre Fragen, damit Ihre Wundversorgung zukünftig RECHTSSICHER erfolgen kann.